Ehrlichkeit beim Vorstellungsgespräch

Welche Fragen müssen beim Bewerbungsgespräch ehrlich beantwortet werden?

Es sind diese Momente im Vorstellungsgespräch, auf die einen kein Bewerbungstraining vorbereiten kann. Das Gespräch läuft eigentlich ganz gut und dann fragt der Personaler plötzlich: „Möchten Sie eigentlich Kinder?“ Fragen dieser Art gehören eindeutig zu denen, die zu privat sind, als dass sie im Bewerbungsgespräch gestellt werden dürften. Und tatsächlich ist sogar rechtlich geregelt, welche Art von Fragen im Vorstellungsgespräch erlaubt sind und welche eben nicht. Auf der anderen Seite sind Offenheit und Ehrlichkeit natürlich wichtige Voraussetzungen für das neue Angestelltenverhältnis. Wer möchte da schon direkt beim Einstellungsgespräch seinem zukünftigen Chef entsprechende Gesetzestexte um die Ohren hauen?

Erlaubte Fragen beim Vorstellungsgespräch

Gestattet sind alle Fragen, die sich mit dem beschäftigen, was den Bewerber für die ausgeschriebene Stelle qualifiziert. Also Ausbildung, Berufserfahrung, Fort- oder Weiterbildung und ähnliches. Diese Fragen müssen natürlich auch ehrlich beantwortet werden. Wer hier schummelt und später erwischt wird, muss ggf. mit Entlassung rechnen.

Ehrlichkeit bei Fragen zur Religions- oder Parteizugehörigkeit

Bewirbt man sich bei einer Partei, einer Gewerkschaft oder auf eine konfessionell gebundene Stelle, dann muss man sich als Bewerber im Vorstellungsgespräch natürlich fragen lassen, ob die eigene Einstellung zu der des Arbeitgebers passt. Für alle anderen gilt, dass Fragen nach religiösen oder politischen Interessen nicht beantwortet werden müssen.

Hobbys des Bewerbers

Fragen nach den Hobbys gehören theoretisch nicht zu dem, worauf man in Bewerbungsgesprächen antworten muss. Andererseits bricht ein Gespräch über gemeinsame Hobbys das Eis, zumal man hier mit der nötigen Ehrlichkeit auch beim Gegenüber punkten kann. Überlegenswert ist, welche seiner Stärken man hierbei in den Vordergrund rücken möchte. Wer einen verletzungsanfälligen Sport betreibt, sollte das für sich behalten. Passt das Hobby jedoch hervorragend zur ausgeschriebenen Stelle, ist es durchaus erwähnenswert.

Ehrlichkeit bei der eigenen Gesundheit und eventuellen Krankheiten

Was den Gesundheitszustand des Bewerbers angeht, so ist alles relevant, was mit dem zukünftigen Aufgabengebiet zu tun hat. Überspitzt formuliert: Der Industrie- oder Fassadenkletterer, der unter Höhenangst leidet, sollte das schon aus eigenem Interesse nicht verschweigen. Und wer im Lebensmittelbereich oder anderen sensiblen Bereichen arbeiten möchte, muss sogar ein Gesundheitszeugnis vorlegen. Bestimmte Erkrankungen wie Allergien, Infektionskrankheiten usw. müssen vom Bewerber ungefragt benannt werden, insofern der neue Job darunter leiden könnte. Daraufhin darf der zukünftige Chef auch den Bewerber ablehnen. Dementsprechend darf der Arbeitgeber auch nach Krankheiten fragen, zumindest solange die jeweilige Krankheit für die neue Arbeitsstelle relevant ist. Fragen nach einer Behinderung sind im Übrigen vom Gesetzgeber her ausgeschlossen, es sei denn, es wird direkt nach einer Schwerbehinderteneigenschaft gefragt.

Ehrlichkeit zur Familienplanung und Pflege von Angehörigen

Tabu sind alle Fragen, die sich mit der Familienplanung beschäftigen. Ob und wann Kinder geplant sind, geht den zukünftigen Chef nichts an. Gleiches gilt für eine geplante Schwangerschaft. Viele Arbeitgeber möchten natürlich vorfühlen, ob die neue Angestellte ggf. für einige Zeit ausfällt. Als Bewerber kann man dann die Antworten verweigern. Auch pflegebedürftige Angehörige müssen im Bewerbungsgespräch nicht erwähnt werden.

Juristischer Rat je nach Arbeitsstelle

Wer beim Vorstellungsgespräch auf Nummer sicher gehen möchte, holt sich am besten vor dem Bewerbungsgespräch juristischen Rat, welche Fragen in der jeweiligen Branche zulässig sind. Das gilt vor allem dann, wenn es um sensible Punkte geht, die man - insofern es denn möglich ist - nicht unbedingt vor dem potenziellen Arbeitgeber offenbaren möchte.

Gut zu wissen: Antwortet der Bewerber nicht wahrheitsgetreu auf juristisch unzulässige Fragen, bewegt er sich auf der sicheren Seite, denn das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass derartige Fragen nicht ehrlich beantwortet werden müssen. Wie sich die Zusammenarbeit allerdings gestaltet, wenn die „geschönte Wahrheit“ ans Licht kommt, verrät das Bundesarbeitsgericht nicht. Günstig ist es natürlich auch, sich nach der Beratung darauf vorzubereiten, wie man eventuell unzulässig gestellte Fragen halbwegs souverän umschiffen kann. Denn leider ist es nicht besonders klug, den Fragesteller wissen zu lassen, dass man nicht gewillt ist, diese Fragen zu beantworten.

Diesen Tipp bewerten:

Mehr zum Thema: Bewerbung aus der Kategorie Job & Karriere

Ihr Kommentar
 Ihr Name *
Keine Phantasienamen, Markennamen oder ähnliches.
 Ihr Avatar *
 E-Mail *
Wird nicht veröffentlicht. (Datenschutz)
 Kommentar *

Kommentare, die Werbung enthalten, werden nicht veröffentlicht.

Beliebt und gern gelesen:

Was gehört in den Verbandskasten? Inhalt laut DIN 13164
Sie wissen nicht, was alles in die Verbandstasche des Autos gehört? Welche Dinge und Materialien nach DIN 13164 in Deutschland Pflicht sind, können Sie hier nachlesen.
Wie kann man Schulden vermeiden?
Sie möchten gar nicht erst in die Schuldenfalle geraten? Wie man Schulden bereits im Ansatz vermeiden kann, erfahren Sie hier.
Spinnenfalle selber machen / Lebendfalle für Spinnen
Sie haben eine Spinne in Ihrer Wohnung entdeckt und möchten diese beseitigen, ohne dabei das Tier zu töten? Wie Sie eine Spinnenfalle ganz einfach selber bauen können, lesen Sie hier.
Allgemeine Anwendungsgebiete von Kräutern
Sie interessieren sich für die Einsatzgebiete von frischen und getrockneten Kräutern? Wie man Heil- und Wildkräuter für seine Gesundheit auf verschiedene Art und Weise anwenden kann, erfahren Sie hier.
Bohrloch im Holz zu groß? - So verkleinern Sie es
Sie haben in Ihrer Holzplatte- bzw. einem Balken ein zu großes Bohrloch für Ihre Schraube? Wie Sie ein Loch im Holz mit einfachen Mitteln verkleinern können, erfahren Sie hier.