Fahrzeug vor dem Verkauf abmelden
Warum man sein Fahrzeug vor dem Verkauf abmelden sollte
Egal ob man sein Auto von privat an privat oder an einen Händler verkaufen möchte, die vorherige Abmeldung des geliebten Fahrzeuges sollte oberstes Gebot sein. Wer Ärger vermeiden will, schließt den schriftlichen Kaufvertrag erst, nachdem er die Abmeldebescheinigung von der Zulassungsstelle in der Hand hält.
Wer sein Kfz noch angemeldet veräußert, begibt sich häufig unbewusst in unnötige Gefahr. Gerät das Fahrzeug beispielsweise bei diversen Ordnungswidrigkeiten ins Visier der Behörden, dann wird zunächst der aktuelle Halter angeschrieben, wenn noch keine Ummeldung vorgenommen wurde. Man kann sich zwar in den meisten Fällen mit einem schriftlichen Kaufvertrag "freisprechen", aber ein gewisses Restrisiko bleibt dennoch.
Auch im Falle eines Unfalles leidet zunächst der Verkäufer. Im Endeffekt fährt der Käufer solange auf der Versicherung des Vorbesitzers, bis das Fahrzeug auf den neuen Besitzer zugelassen wird. Mit etwas Pech kann man lange warten, bis der Käufer das Auto abmeldet. Da man nach dem Verkauf für gewöhnlich keine Kontrolle über die „Machenschaften“ des neuen Käufers hat, empfiehlt sich immer eine vorherige Abmeldung mit der entsprechenden Meldung an die Versicherung.
Die Abmeldung bei der Zulassungsstelle befreit zudem von der Kfz-Steuer. Wird das Fahrzeug erst später abgemeldet, dann zahlt der Verkäufer für diesen Zeitraum unnötige Gelder an die Staatskasse, bzw. muss dieser länger auf die Erstattung der bereits gezahlten Steuer warten.
Für die Abmeldung bei der örtlichen Zulassungsstelle werden Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein und die letzten amtlichen Kennzeichen benötigt. Eine weitere Option ist das sogenannte Ummelden. In diesem Falle können beispielsweise die bisherigen Kennzeichen weiterhin am Fahrzeug verbleiben und damit Kosten gespart werden.
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