Mogelpackungen im Supermarkt aufspüren

Preisvergleich trotz Schummelverpackung

Dass das EU-Recht nicht immer verbraucherfreundlich ist, zeigen nun die neuesten Verpackungsverordnungen der EU. Seit Frühjahr 2009 können Hersteller von Lebensmitteln ihre Ware im Grunde verpacken, wie sie möchten. Dies bedeutet, dass sie herkömmliche Mengen-Normen nicht mehr beachten müssen. Nun kann also der Produzent beispielsweise die Milch in eine 0,87-Literpackung füllen, wenn er dies aus Marketing-Gesichtspunkten für sinnvoll erachtet. Das heißt im Endeffekt: Es wird schwer Preise zu vergleichen. Doch die Macht liegt letztlich immer beim Verbraucher. Dieser kann sich mit gezieltem Nachschauen und Vergleichen zur Wehr setzen.

Aufspüren der Mogelpackungen im Supermarkt:

  • Schummel-Liste einsehen: auf der Seite der Verbraucherschutzzentrale der Stadt Hamburg kann der Verbraucher eine Liste der Hersteller einsehen, die bisher durch ihre Verpackung (oder Mogelpackungen) aufgefallen sind. (Website: www.vzhh.de)
  • Grundpreis: Das Positive an der neuen Richtlinie ist, dass die Geschäfte den Preis pro Mengeneinheit angeben müssen. Dieser Preis ist im jeweiligen Regal zu sehen. So kann man sich selbst den Liter- oder Kilogrammpreis ausrechnen.
  • Bisherige Verpackungen: Eine der beliebtesten Methoden ist es, die Ware zu dem bisherigen Preis, aber zu geringerer Menge zu verkaufen.

Luftmenge in den Verpackungen

Bisher waren 30 Prozent Luft in einer Packung erlaubt, heute sind es stolze 40. Dadurch sieht die Packung größer aus und lädt zum einkaufen ein, wenn auch mit weniger Inhalt. Deswegen lohnt der Blick auf die Gramm- oder Literangabe der Verpackung. Wer Unregelmäßigkeiten feststellt, der kann sich auch an die örtlichen Verbraucherschutzzentralen wenden.

Alle Angaben - Stand: August 2009

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