Firmenwagen - Lohnt sich leasen oder kaufen?

Welche Vor- und Nachteile haben die Finanzierungsmodelle beim Firmenwagen?

Neuer Firmenwagen Ganz gleich, ob der unternehmenseigene Firmenwagen nun als Prestigeobjekt oder als reiner Gebrauchsgegenstand gesehen wird, ein Geschäftsfahrzeug ist in vielen Fällen ein unverzichtbares Werkzeug, um die Wege zum Kunden oder zu Geschäftspartnern zurück zu legen. Wer das erste Mal vor der Entscheidung steht, sich für sein Unternehmen ein entsprechendes Fahrzeug anzuschaffen, sollte gut überlegen, ob er den Wagen kaufen oder leasen möchte. Beide Varianten haben sowohl Vor- als auch Nachteile. Dementsprechend ist, auch wenn diese Meinung weit verbreitet ist, das Firmenwagen-Leasing nicht für jedes Unternehmen geeignet.

Leasing, was ist das überhaupt und wie funktioniert es?

Beinahe jeder hat sich heute schon in irgendeiner Form mit dem Leasing von einem Fahrzeug beschäftigt. Während das Fahrzeugleasing selbst für Privatpersonen zunehmend interessanter wird, bieten die besonderen Konditionen im Bereich des Geschäfts-Leasings weitere zahlreiche Vorteile und machen es somit zu einer lohnenden Investition. Doch was versteht man genau unter einem Leasing?

Grundsätzlich ist das Leasing eine Art der Finanzierung. Ähnlich wie bei einer Finanzierung mit einem Kredit wird auch beim Leasing ein Vertrag zwischen den Vertragspartnern abgeschlossen. Einer der wichtigsten Unterschiede zwischen Kauf und Leasing besteht darin, dass derjenige, der ein Fahrzeug leasen möchte, nach Ablauf der Leasingzeit nicht automatisch der Eigentümer des Fahrzeugs wird. Dies ist nur dann der Fall, wenn er den Restwert an den Leasinggeber zahlt. Bei einer Finanzierung hingegen wird das Eigentumsrecht nur durch die Sicherheitshinterlegung des Fahrzeugbriefes bei der Bank eingeschränkt. Wurde der Kredit vollständig zurückgezahlt, erhält der Kreditnehmer die Dokumente von der Bank zurück. Ab diesem Zeitpunkt ist er auch der uneingeschränkte Eigentümer des Fahrzeugs.

Die Bezeichnung Leasing stammt aus dem englischen Sprachraum und bedeutet übersetzt mieten oder pachten. Das Fahrzeugleasing ist nur eine der vielen Möglichkeiten, die sich mit dem Leasing verbinden. Wer ein Gerät oder einen Gegenstand mietet, kommt mit einer Form in Kontakt, die dem Leasing schon sehr ähnlich ist. Allerdings sind im Leasingvertrag Elemente enthalten, die vom klassischen Mietvertrag abweichen oder sogar darüber hinaus gehen. Während beim Mietvertrag Aufgaben wie die Instandhaltung, Wartung oder entsprechende Versicherungen in den Pflichtbereich des Vermieters gehören, werden diese beim Leasing auf den Leasingnehmer übertragen. Ähnlich wie beim Mietverhältnis muss der Leasingnehmer für den Gegenstand, welchen ihm der Leasinggeber zur Nutzung überlassen hat, ein vertraglich vereinbartes Entgelt entrichten. Dies wird in Form einer monatlichen Leasingrate geschehen. Gegebenenfalls zahlt man zu Beginn der Vertragslaufzeit noch eine Anzahlung, um die monatlichen Kosten geringer zu halten. Der Leasinggeber bleibt während der Laufzeit, die ebenfalls vertraglich vereinbart wird, sowohl wirtschaftlicher als auch rechtlicher Eigentümer des Leasing-Gegenstandes. Auch nimmt er und nicht der Leasingnehmer den Leasing-Gegenstand in seiner Bilanz auf. Jeder Leasing-Vertrag hat eine feste Laufzeit. Ist diese vorüber, muss der geleaste Gegenstand entweder an den Leasinggeber zurück gegeben werden oder es kann ein Erwerb zustande kommen. In diesem Fall kann der Leasingnehmer zum Käufer werden oder aber ein Dritter erwirbt später den Wagen.

Wann lohnt sich das Leasing eines Firmenwagens wirklich?

Diese Frage ist pauschal relativ schwierig zu beantworten, da es von vielerlei Faktoren abhängt, welche Form der Finanzierung lohnenswerter ist.

Wie bei so vielen Dingen im Leben hat das auch das Firmenwagen-Leasing sowohl Vorteile als auch Nachteile. Grundsätzlich kann aber gesagt werden, dass in den meisten Fällen die Vorteile überwiegen werden. So verbessert sich die Quote des Eigenkapitals und des Ratings. Auch aus steuerlicher Sicht wirkt sich das Leasing sehr positiv aus, da es zu 100 Prozent bei der Steuer abgesetzt werden kann.

Die Liquidität ist ein wichtiger Punkt in einem Unternehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein langjährig etabliertes Unternehmen handelt oder ob die Firma womöglich erst kürzlich gegründet wurde. Um ein Unternehmen erfolgreich zu führen, müssen Gewinne erwirtschaftet werden und die Liquidität muss gewährleistet sein. Wird ein Firmenwagen geleast und nicht gekauft, kann sich das durchaus positiv auf die Liquidität, also auf den Cashflow auswirken. Sehr häufig ist das Fahrzeug mehr als nur ein Prestigeobjekt und wird benötigt, um dem täglichen Geschäft adäquat nachgehen zu können. In der Regel sollten die die Erträge, die mit Hilfe des geleasten Fahrzeugs erwirtschaftet werden können, über den Leasingraten liegen. Bei Transportern, Lieferwagen oder LKWs ist dies natürlich häufig der Fall. Anders sieht es aus, wenn das Fahrzeug lediglich dem Geschäftsmann als Transportmittel dient. Hier kann man den Wert kaum ermessen. Sicherlich braucht jeder Selbständige ein Auto für die Fahrt ins Büro oder um Kundenbesuche zu tätigen. Die Frage ist nur, ob ein Kleinwagen oder ein Fahrzeug aus Mittelklasse ausreichen oder ob eine Luxuslimousine angemessen ist.

Ein weiterer Vorteil, der für das Leasing eines Firmenwagens spricht, ist der Fakt, dass die Technik der Fahrzeuge durch einen regelmäßigen Wechsel immer auf dem neuesten Stand bleibt. Gerade für den Fall, dass das Firmenfahrzeug sehr häufig oder sogar täglich genutzt wird, ist es wichtig, nicht nur in puncto Sicherheit im und am Fahrzeug auf dem neuesten Stand zu bleiben. Die Liste der Vorteile kann noch weiter geführt werden und findet schließlich bei der Bilanzneutralität einen Abschluss.

Doch es gibt auch Nachteile beim Leasing eines Firmenwagens. Im Gegensatz zum Direkterwerb eines Fahrzeugs sind die Kosten oftmals deutlich höher. Denn durch die monatliche Leasingrate steigen die monatlichen Fixkosten. Während beim Kauf das Gut, in unserem Fall das Fahrzeug erworben wird und somit in wirtschaftlich schlechten Zeiten durchaus eine Rücklage bilden kann, geht das geleaste Fahrzeug in der Regel nicht in den Besitz des Leasingnehmers über. Auch Sonderabschreibungen sind beim Leasing nicht möglich.

Ob das Leasing von mehreren Firmenwagen eine lohnende Angelegenheit ist, hängt auch davon ab, ob in dem Unternehmen entsprechende Kapazitäten vorhanden sind, die für die Verwaltung der Fahrzeuge notwendig sind.

Welche Wirkung hat ein Firmenwagen nach außen?

Nicht nur für einen Newcomer am Markt ist es wichtig und vorteilhaft, dem Kunden gegenüber in allen Bereichen seriös und solide aufzutreten. Gerade bei neu gegründeten Unternehmen liegt aber genau hier das Problem. Nun kennt zwar jeden den Spruch, dass Rom auch nicht an einem Tag erbaut wurde und dies gilt sicherlich auch für einen neues Unternehmen. Dennoch kann kaum ein Existenzgründer auf ein entsprechendes Fahrzeug verzichten. Der Firmenwagen ist zum einen selbstverständlich ein Gebrauchsgegenstand und ein Beförderungsmittel, mit dem sichergestellt wird, dass das tägliche Geschäft und Kundentermine wahrgenommen werden können. Auf der anderen Seite stellt solch ein Fahrzeug durchaus einen Prestigewert dar. Wer als Unternehmer beim Kunden mit einem klapprigen alten Fahrzeug auftaucht, wird einen entsprechenden Eindruck hinterlassen. Letztlich wird der potentielle Geschäftspartner von der Wirkung des Fahrzeugs auf die Leistung bzw. den Erfolg des Unternehmens schließen, selbst wenn derartige Rückschlüsse zwangsläufig nichts mit der Realität zu tun haben müssen. Wer hingegen mit einem sauberen, modernen und hochwertigen Fahrzeug vorfährt, vermittelt den Eindruck von Seriosität und Stabilität. Auch die Fähigkeit, unternehmerisch zu denken wird auf diese Weise zum Ausdruck gebracht. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass Eigenschaften des Firmenwagens wie größer, schneller und teurer nicht unbedingt besser ankommen müssen. Fährt beispielsweise ein Handwerker mit einer Luxuslimousine vor, dann glaubt der Kunde, dass er überteuerte Preise zahlt. In der Regel ist man, natürlich je nach Branche und Klientel, mit einem Mittelklassewagen gut bedient. Eben ein Fahrzeug, welches Erfolg vermuten lässt, aber auch faire Preise suggeriert.

1 % Regelung oder Fahrtenbuch?

Im Zusammenhang mit dem gewerblichen Leasing eines Firmenwagens hört man immer wieder von der sogenannten 1 % Regelung. Wann fällt sie an? Was versteht man  unter diesem Begriff und wann muss ein Fahrtenbuch geführt werden?

Gerade für einen Neueinsteiger in der gewerblichen Welt sorgt die 1 % Regelung immer wieder für Verwirrung. Denn je nach Art und Weise wie der Firmenwagen genutzt wird, entfallen sowohl die Führung eines Fahrtenbuches, als auch die 1 % Regelung. Dies ist dann der Fall, wenn das Auto grundsätzlich nur im Rahmen der betrieblichen Nutzung verwendet wird.

Häufig wird der Firmenwagen aber auch noch zusätzlich auf privater Basis genutzt. Dies ist völlig legitim und eine weit verbreitete Methodik. Die Nutzung eines Firmenwagens ist nicht nur den Führungskräften vorbehalten. In vielen Fällen ist die Bereitstellung eines Dienstwagens auch für Mitarbeiter die gängige Praxis. So bekommt der Außendienstarbeiter in aller Regel ein Fahrzeug vom Unternehmen gestellt, welches er zugleich noch für private Fahrten nutzen darf. Bedenkt man, dass die Hälfte aller zugelassenen Fahrzeuge Firmenfahrzeuge sind, wird die Bedeutung nicht nur in steuerlicher Hinsicht deutlich.

Wird also der Geschäftswagen lediglich auf rein betrieblicher Basis genutzt, können alle Ausgaben, die für das Fahrzeug anfallen, gänzlich von der Steuer abgesetzt werden. Wer aber nach Feierabend das Auto für private Zwecke verwendet, muss bei einer solchen Nutzung den Eigenteil ermitteln. Man spricht in diesem Fall von einem sogenannten „geldwerten Vorteil“, der einkommensteuerpflichtig ist. Unter die Bezeichnung geldwerter Vorteil fällt die Ersparnis der Kosten, die entstehen würden, wenn der Mitarbeiter beispielsweise selbst ein Fahrzeug hielte, das diesem Typ entspricht.

Um die privaten Nutzungsanteile zu ermitteln, stehen also zwei Möglichkeiten zur Auswahl. Dabei spielt es keine Rolle, wer nun in den Genuss eines Firmenwagens kommt, sei es der Chef oder der Mitarbeiter. Entweder muss ein Fahrtenbuch geführt werden, in dem alle gefahrenen Kilometer in Verbindung mit dem Zweck der Fahrt festgehalten werden, oder man setzt auf die 1 %-Regelung.

Bei der pauschalen Ein-Prozent-Methode wird vom Listenpreis des Fahrzeugs (Neupreis) 1 % pro Monat angesetzt. Daher stammt letztlich die Bezeichnung „1 % Regelung“. Seit dem 01.01.2006 dürfen Selbstständige diese Regelung nur noch bei Fahrzeugen angewendet werden, die dem sogenannten notwendigen Betriebsvermögen zugehörig sind. Darunter sind diese Fahrzeuge zu verstehen, die mit einem betrieblichen Nutzungsanteil von mehr als 50 % genutzt werden. Entsprechende Nachweise, z. B. in Form von Fahrtenbuch oder Reisekostenabrechnungen etc., müssen erbracht werden. Berufsgruppen wie Taxifahrer oder Landärzte, Bauhandwerker oder Handelsvertreter haben es da deutlich einfacher. Da der Fiskus in diesen Fällen im Grunde von einer ausschließlich betrieblichen Nutzung der Fahrzeuge ausgeht, ist die Handhabung der Regelungen vereinfacht.

Wird die Grenze von 50 % betrieblicher Nutzung nicht überschritten, muss also grundsätzlich ein Fahrtenbuch geführt werden. Doch hier sollte derjenige, der das Fahrtenbuch zu führen hat, entsprechende Sorgfalt walten lassen, da die formalen Anforderungen seitens des Bundesfinanzhofs verschärft wurden. Lose Zettelsammlungen (wie z.B. Excel-Tabellen) sind alles andere als gern gesehen. Mit dieser Thematik mussten sich im Jahr 2005 sogar die Gerichte beschäftigen. Im Urteil vom 09. November 2005 (Aktenzeichen VI R 27/05) ging es darum, dass lose Notizzettel bereits in begrifflicher Hinsicht kein Fahrtenbuch sein können.

Auch wenn  der Aufwand, der bei der Führung eines Fahrtenbuches im Gegensatz zur 1 % Regelung entsteht, deutlich höher ausfällt. Häufig genug lohnt sich diese Maßnahme, da die Ersparnis, je nach Anteil Privatnutzung, größer als bei der 1 % Regelung ist.

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