Reiserücktrittsversicherung
So sichern Sie Ihre Investition ab
Da spart man das ganze Jahr auf den gemeinsamen Urlaub und dann passiert es. Ein Part wird plötzlich krank oder erleidet einen Unfall. So kann man die Reise nicht mehr vernünftig antreten und muss wohl oder übel auf den geplanten Traumurlaub verzichten. Reist man zusammen, beispielsweise mit dem Partner, dann ist der finanzielle Schaden gleich doppelt so hoch. Denn besitzt man keine Reiserücktrittsversicherung, auch Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV) genannt, verliert man in der Regel den größten Teil des bereits eingezahlten Geldes.
Schließlich möchte man für den lang ersehnten Urlaub die besten Plätze ergattern und bucht aus diesem Grund eine entsprechende Zeit vorher. Da man niemals voraussehen kann, was in der Zwischenzeit, die nicht selten Monate beträgt, geschehen wird, empfiehlt es sich immer eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Auch wenn bei Last Minute die Chancen noch zu erkranken eher gering sind, macht eine entsprechende Absicherung durchaus auch hier Sinn.
Meist schließt man die entsprechende Versicherung gleich mit der Buchung der Reise ab. Handelt es sich um noch einige Monate bis zum Antritt der Reise, kann man die Reiserücktrittsversicherung auch noch nachträglich abschließen. Die Konditionen sind von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Normalerweise richten sich die Kosten nach dem Gesamtwert. Fragen Sie daher Ihren Berater im Reisebüro. Er sollte Sie über die Reiseversicherungsbedingungen umfangreich aufklären können.
Sollte der Fall eintreten, dass Sie die Reise nicht antreten können, greift Ihre Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und erstattet Ihnen einen erheblichen Teil. Zwar erhalten Sie nie den kompletten Betrag zurück, aber das, was Sie ohne entsprechende Versicherung einbüßen, steht in keinem Verhältnis. Ein weiterer Vorteil: Gemeinsam Reisende werden immer zusammen gewertet. Fällt also ein Part aus, werden auch die Beträge der anderen erstattet. Wie hoch die Stornogebühren sind, wird Ihnen ebenfalls Ihr Reisebüro mitteilen. Meist handelt es sich um ca. 20%, die Sie einbüßen, wenn der Versicherungsfall tatsächlich eintritt.
Es wäre doch schade, wenn Sie das ersparte Geld so leicht auf’s Spiel setzen würden. Seien Sie clever und sichern Sie Ihre Reise entsprechend ab. Mit dem erstatteten Geld können Sie anschließend eine neue Reise zu einem andere Termin buchen, was vielleicht ohne die Versicherung und den zurückgezahlten Beitrag nicht möglich wäre.
Eine Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel unter anderem bei:
- Unfall, schwere Erkrankungen und Verletzungen, Tod
- Schwangerschaft
- Impfunverträglichkeit
- Elementarereignisse (Feuer, Wasser, etc.) am Eigentum, Wohnungseinbruch
- Wiederholungsprüfungen (Schüler- und Studentenschutz)
- unerwartete Einberufung zum Zivil- oder Grundwehrdienst
- betriebsdedingte Kündigung
- Einstellung / Neuer Job nach Arbeitslosigkeit
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Kommentare:
1. K. Lokatis meint:12.07.2012 22:37 Uhr
Dass die Reiserücktrittsversicherung auch bei Schwangerschaft greift, finde ich schwachsinnig. Meiner Meinung nach ist das dann eigenes Verschulden vor dem Urlaub. Ich würde das abschaffen.
2. unbekannt meint:12.02.2013 23:07 Uhr
Ach und wie unterscheidet sich dieses "eigene Verschulden" von selbstverschuldeten oder mitverschuldeten Sportverletzungen oder Straßenverkehrsunfällen?
Ich würde das nicht abschaffen. Dafür schließt man ja Versicherungen ab.
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